Essays zum Völkerrecht, Teil 1

Essays zum Völkerrecht, Teil 1

Menschenrechte

Die Essays zum Völkerrecht erklären in zwei Teilen die Bedeutung des Völkerrechts im historischen Kontext und beleuchtet künftige Herausforderungen bei der Verteidigung von universellen Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten. Im ersten Teil lässt Michele Sciurba die Bemühungen der Weltgemeinschaft zur Etablierung allgemein verbindlicher Menschenrechte Revue passieren und blickt auf gegenwärtige Entwicklungen.

Die universelle Gültigkeit von Menschenrechten

Die Staatengemeinschaft muss demokratische Freiheiten und soziale Gerechtigkeit als Grundprinzip anerkennen, um Frieden in der Welt langfristig zu sichern. Nur unter dieser Voraussetzung kann sich eine globale Zivilgesellschaft entwickeln, in der Frauen, Männer und Kinder ohne Angst vor Diskriminierung, Unterdrückung oder Verfolgung zu Bildung, medizinischer Grundversorgung und menschenwürdigen Lebens- und Arbeitsbedingungen Zugang haben. Die willkürliche Einschränkung von bürgerlichen Freiheiten und schwerwiegende Verletzungen fundamentaler Menschenrechte ist selbst im Kampf gegen Terrorismus nicht zu rechtfertigen. Trotz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN und zahlreichen völkerrechtlichen Abkommen finden auch heute noch Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Diskriminierung und Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht oder politischer Überzeugung statt, doch mit den Nürnberger Prozessen endete die Doktrin, dass Staatsoberhäupter bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit Immunität genießen. Heute verfügen wir über völkerrechtliche Instrumente, auf deren Grundlage diese Verbrechen verfolgt werden können. Die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes hat es ermöglicht, Diktatoren und Kriegsverbrecher weltweit zu verfolgen und vor Gericht zu stellen. Es kann nur garantiert werden, dass Menschenrechte eingehalten werden, wenn diese Rechte international und national gesetzlich verankert und somit rechtlich durchsetzbar sind.

Der Kellogg-Briand-Pakt

Ursprünglich war es Hauptaufgabe des Völkerrechts, die Beziehungen zwischen Staaten zu regeln, wobei diplomatische Interventionen einzelner Staaten eine Ausnahme bildeten. Mittlerweile ist Völkerrecht auch auf den Schutz individueller Menschenrechte ausgerichtet. Bis zum Ersten Weltkrieg wurde Krieg als eine Fortsetzung von Politik mit anderen Mitteln verstanden. Aufgrund der grausamen Erfahrungen des Ersten Weltkrieges jedoch änderte sich die Haltung der internationalen Gemeinschaft zum Krieg als politischem Instrument und damit auch die Rolle des Völkerrechts selbst. Das aus dem Einsatz von Giftgas und der Einführung von Massenvernichtungswaffen resultierende unermessliche menschliche Leid führte zum ersten Mal in der Geschichte zu einer moralischen und sozialen Kritik am Krieg. Dieser Wendepunkt veranlasste den Völkerbund zur Schaffung eines kollektiven Sicherheitssystems, in dem Krieg nicht mehr nur von den Entscheidungen einzelner Staaten abhängig war, sondern in der Verantwortung der gesamten internationalen Gemeinschaft lag. Der Kellogg-Briand-Pakt, der Krieg als Fortsetzung von Politik mit anderen Mitteln 1928 illegal machte, wurde von fast allen Ländern weltweit unterzeichnet und formulierte auf völkerrechtlich verbindliche Weise erstmals ein internationales Verbot von Angriffskriegen. Der deutsche Überfall auf Polen Ende 1939 brach diese völkerrechtliche Vereinbarung und begann den Zweiten Weltkrieg. Der Kellogg-Briand-Pakt bildete die Rechtsgrundlage der Nürnberger und Tokioter Prozesse von 1946, durch die deutsche und japanische Hauptkriegsverbrecher vor Gericht gestellt werden konnten. Die Nürnberger Prozesse gegen NS-Kriegsverbrecher haben eine Entwicklung in der Durchsetzung des Völkerrechts angestoßen, die sich in der Verpflichtung der Staaten zur Einhaltung der UN-Charta widerspiegelt und mit der Schaffung des Internationalen Gerichtshofs und der Umsetzung des Internationalen Strafgerichtshofs für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien fortgesetzt wurde.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Im Oktober 1945 wurden die Vereinten Nationen aufgrund der entsetzlichen Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs mit dem Ziel gegründet, einen solchen Krieg nicht noch einmal zuzulassen, und die UN-Charta, die über das Kriegsverbot hinausgeht, wurde verabschiedet. Artikel 2 Nr. 4 der Charta hat ein allgemeines Gewaltverbot etabliert, das bereits unterhalb der Schwelle des Krieges bei gewaltsamen Repressalien greift und damit deutlich über das Kriegsverbot des Kellogg-Briand-Pakt hinausreicht. Die einzige Ausnahme vom Gewaltverbot bildet Artikel 51 der Charta, der es Staaten erlaubt, sich im Falle eines bewaffneten Angriffs zu verteidigen. Die UN war die erste internationale Organisation, die völkerrechtlich bindende Konventionen beschließen konnte und in der Lage war, Staaten bei Verstößen gegen völkerrechtliche Vereinbarungen zu sanktionieren. Am 10. Oktober 1948 beschloss die UN-Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in der die Staatengemeinschaft erstmals universell geltende Menschenrechte artikulierte.

Der Europarat setzte einen weiteren Meilenstein bei der Etablierung allgemein verbindlicher Menschenrechte durch die Schaffung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die am 4. September 1950 zur Unterzeichnung ausgelegt wurde. Das Übereinkommen erforderte für die Ratifizierung, wie alle internationalen Verträge, eine Mindestanzahl von Unterzeichnerstaaten und trat am 9. März 1953 in Kraft. Großbritannien ratifizierte die Europäische Menschenrechtskonvention 1951 als erstes. 1966 beschlossen die Vereinten Nationen zwei weitere Menschenrechtskonventionen, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die weitere Kernelemente eines globalen Rechtsschutzsystems für Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten bildeten.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Für die Entwicklung der europäischen Integration von Menschenrechten und Grundfreiheiten waren drei europäische Akteure von größter Bedeutung: der Europarat, dessen Mitglieder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gründeten, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die Europäische Gemeinschaft, aus der die Europäische Union hervorgegangen ist. Der Schwerpunkt des Europarats, der ältesten dieser Organisationen, liegt vor allem auf der Einhaltung und Entwicklung von Menschenrechten. Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben signifikant zur zunehmenden Übernahme des Völkerstrafrechts in nationale Gesetze beigetragen und damit sowohl die Wichtigkeit als auch die Wirksamkeit des Völkerrechts grundlegend gestärkt. Bei einer Verletzung der in der EMRK festgehaltenen Menschenrechte konnten Individuen so zum ersten Mal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den jeweiligen Unterzeichnerstaat klagen.

Die Resolution 60/288

Die Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA veränderten die globale Sicherheitslage schlagartig. Wo sich zuvor Armeen auf dem Schlachtfeld gegenüberstanden, trugen „nichtstaatliche Akteure“ (in diesem Fall Al-Qaida) Terror in friedliche Städte. Diese virtuelle Verletzlichkeit gegenüber Terroranschlägen hat sich tief in das öffentliche Bewusstsein eingegraben. Die US-Regierung reagierte mit der Verabschiedung des Patriot Act. Eine Staatenkoalition unter der Führung der USA erklärte unter Artikel 51 der UN-Charta den globalen „Krieg gegen den Terror“ als einen Akt der Selbstverteidigung. Der Krieg gegen die Taliban in Afghanistan und gezielte Verschleppungen und Tötungen potenzieller Terroristen in Geheimgefängnisse und Gefangenenlager unter Missachtung von Menschenrechten, wie dem Recht auf ein faires Verfahren oder dem Verbot von Folter, waren die Folge. Dieses Vorgehen stand im klaren Gegensatz zum Ziel der UN, Menschenrechte weltweit durchzusetzen. Aus diesem Grund betonte die UN-Generalversammlung die Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung ausdrücklich in Resolution 60/288. Der globale Kampf gegen Terrorismus muss unter strikter Einhaltung der internationalen Menschenrechtsgesetze geführt werden, denn der Schutz der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere in Notfällen oder Extremsituationen, ist von wesentlicher Bedeutung, um jeder Form von Barbarei entgegenzutreten. Gleichzeitig ist die nationale Umsetzung von Resolution 1540 des UN-Sicherheitsrates ein Schlüsselelement für ein funktionierendes Völkerrecht, da sie die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, den Zugang zu Massenvernichtungswaffen für Terrorgruppen zu verhindern. Die Anwendung humanitären Völkerrechts bei bewaffneten Konflikten bleibt auf im Kampf gegen Terrorismus für jeden Staat verbindlich.

Im Falle der Nichteinhaltung oder des Bruchs völkerrechtlicher Abkommen stehen der internationalen Staatengemeinschaft heute drei Hauptschritte im Umgang mit nichtkonformen Staaten zur Verfügung. Der erste Schritt sieht es vor, den Staaten eine gezielte Strukturentwicklungshilfe zur Erfüllung internationaler Standards anzubieten. Der zweite Schritt, das sogenannte „Backstopping“, ist die Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs, wie es beispielsweise in Ruanda geschehen ist. Die Anwesenheit des Internationalen Strafgerichtshofs soll die nationalen Regierungen dazu ermutigen, ein eigenes funktionierendes Rechtssystem zu schaffen, das die Anwesenheit eines internationalen Gerichtshofs auf lange Sicht überflüssig macht. Penn Law Prof. William W. Burke-White, Experte für Völkerrecht und internationale Institutionen, und Anne-Marie Slaughter, Leiterin des Think Tanks „New America“, weisen in ihrem Artikel „The Future of International Law is Domestic (or, The European Way of Law)” darauf hin, dass die ersten zwei Schritte oftmals nicht ausreichen, um Staaten zur Einhaltung von Völkerrecht und humanitärem Völkerrecht zu bewegen. Insbesondere dort, wo Staaten sich internationalen Institutionen vollständig verschließen oder nicht mehr gewillt sind, internationale Abkommen einzuhalten, ist ein dritter Schritt erforderlich, der von diplomatischer Isolation über Wirtschaftssanktionen bis, im Extremfall, hin zum Einsatz militärischer Gewalt unter der Führung der UN reicht. Eine solche externe Militärintervention, wie die UN-Friedensmission in Sierra Leone 2008, dient der Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit.

Die Einschränkung nationalen Rechts

Die Entwicklung des Völkerrechts erlaubt es dem Völkerrecht heute, die Reichweite nationalen Rechts, der domaine réservé, insbesondere in Fällen schwerer systematischer Menschenrechtsverletzungen einzuschränken. Die Zukunft des Völkerrechts hängt wesentlich davon ab, ob es erfolgreich Einfluss auf nationales Recht und somit auch auf die Innenpolitik der Staaten nehmen kann, also von seiner Fähigkeit, bestimmte Akteure der Innenpolitik zu beauftragen, zu unterstützen oder zu stoppen. Dass das Völkerrecht die Wechselwirkung zwischen internationalem und nationalem Recht zunehmend stärkt, wird an der Zunahme internationaler Abkommen und der vermehrten Übertragung von Verantwortlichkeiten auf internationale Organisationen wie der UN deutlich. Dementsprechend haben sich die Eingriffsmöglichkeiten der einzelnen Staaten in den letzten Jahren stetig reduziert. Kapitel I Artikel 2 Nr. 7 der UN-Charta beispielsweise formuliert eine freiwillige Beschränkung einzelner Staaten zugunsten von UN-Befugnissen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die eigentlich die innere Zuständigkeit eines Staates betreffen.

Fazit

Die Europäische Union ist trotz Rechtspopulisten wie dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán ein Beispiel für eine erfolgreiche Bindung von Staaten an die freiheitlichen und demokratischen Werte des Unionsrechts und die Europäische Menschenrechtskonvention, deren Ratifizierung heute zwingende Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der EU ist. Die Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die die EMRK als gleichwertige Rechtsquelle definieren, sind für eine menschenrechtsorientierte Union von wesentlicher Bedeutung. Auch wenn stärkere internationale Zusammenarbeit, in der immer mehr Aufgaben an internationale Organisationen wie die UN delegiert werden, angesichts neuer Bedrohungen wie Terrorismus zur Stärkung des Völkerrechts geführt haben, wurden im Zuge dieser neuen globalen Sicherheitsarchitektur in den USA und Europa Sicherheitsgesetze verabschiedet, die bürgerliche Freiheiten massiv einschränkten. Die ehemalige UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Mary Robinson stellte zwei Jahre nach den terroristischen Anschlägen am 11. September 2001 fest, dass durch den neuen internationalen Krieg gegen den Terrorismus repressive und neue Gesetze und Haftpraktiken eingeführt und gerechtfertigt wurden. Der wohl fraglichste Umgang mit humanitärem Menschenrecht im Krieg gegen den Terrorismus ist der Versuch nicht nur totalitärer Regimes, sondern auch anderer Regierungen, Sicherheitsbedrohung zum Vorwand zu nehmen, um eigene, davon abweichende politische Interessen durchzusetzen. Dabei bedienen sie sich Maßnahmen wie der willkürlichen Inhaftierung von Regierungskritikern und Oppositionellen oder der massiven Einschränkung von Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit und anderen bürgerlichen Freiheiten. Solche Methoden, die den UN-Menschenrechtsabkommen und der EMRK entgegenstehen, sind in China, Russland oder der Türkei leider die Regel.

Der aktuelle Einmarsch der Türkei in Syrien im Anschluss an Präsident Trumps Veranlassung, dort US-Truppen abzuziehen, zeigt, wie Präsident Erdogan den Bruch geltenden Völkerrechts bewusst in Kauf nimmt, um die Kurdenmiliz YPG systematisch zu vertreiben und zu vernichten. Ungarns Veto gegen eine gemeinsame Erklärung, die den völkerrechtswidrigen Einmarsch der Türkei in Syrien verurteilt, hat die EU an einer Warnung der Türkei gehindert. Die türkische Militäraktion hat durch die weitere Destabilisierung Syriens eine Stärkung des IS zur Folge und machte erneut hunderttausende Menschen zu Flüchtlingen. Ungarn hat sich in der Vergangenheit bereits der Aufnahme von Flüchtlingen entgegengesetzt und damit offenbart, dass es weder EU-Recht noch Völkerrecht respektiert. Von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen, um eine gemeinsame Erklärung der EU zu verhindern, ist mit europäischen Werten nicht zu vereinbaren. Die Politik Trumps, Orbáns und Erdogans zerstört die Hoffnung von Millionen von Menschen auf eine freie, friedliche und demokratische Gesellschaft. Die EU sollte künftig außenpolitische Entscheidungen von einer qualifizierten Mehrheit abhängig machen, um ein Veto wie dasjenige Ungarns zu verhindern und in Zukunft als Union geschlossen auftreten zu können und außenpolitisch handlungsfähig zu sein. Bezüglich Syriens könnte ein sinnvoller und völkerrechtlich zulässiger Schritt darin bestehen, unter UN-Mandat eine breite entmilitarisierte Zone zwischen der Türkei und Syrien einzurichten, um den Fortgang der Kriegshandlungen und der humanitären Katastrophe aufzuhalten.

Letzte Änderung: 08.12.2021  |  Erstellt am: 19.08.2021

Deklaration der Menschenrechte 1948, UN, New York
	  Eleanor Roosevelt mit der englischen Fassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte  | © Foto: Foto: (1949) http://www.fdrlibrary.marist.edu/photos.html [Public domain]

Wenn man in unserer Gesellschaft die Frage stellt, ob Menschenrechte für jeden gleich gelten, halten die meisten Menschen eine universelle Gültigkeit von Menschenrechten für selbstverständlich. Dass diese spontane Affirmation jedoch nur auf der Oberfläche Bestand hat, wird klar, sobald man ins Detail geht. Dann heißt es beispielsweise auf die Frage, ob Kriegs- oder Klimaflüchtlinge Anspruch auf die gleichen Menschenrechte haben wie Unionsbürger, z. B. Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und sauberem Wasser, dass es Sache des eigenen Landes sei. Während der Flüchtlingskrise hat sich in der EU gezeigt, wie europäische Staaten, statt gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, fundamentale Menschenrechte infrage gestellt oder verletzt haben. Die vermeintlich universelle Geltung von Menschenrechten fällt so dem Umstand zum Opfer, mit welchem Pass man geboren ist. Bei der Frage, ob Menschen unter Terrorismusverdacht Anspruch auf ein faires Verfahren haben, trennen sich schlagartig die Meinungen. Dann wird die Verschleppung und gezielte Tötung von Verdächtigen plötzlich als legitime Handlung betrachtet. Spätestens seit 9/11 gilt dies auch vielfach auf staatlicher Ebene. Dabei ist der Bruch von völkerrechtlichen Verträgen und die Missachtung von humanitärem Völkerrecht der sichere Weg zurück in die Barbarei.

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