Wer schützt Umweltschützer? Interview mit dem UN-Sonderberichterstatter Michel Forst
Im November 2022 nahm der Umweltaktivist Daniel Shaw an einem privaten Zoom-Call von „Just Stop Oil“ teil, um einen geplanten Umweltprotest auf der Autobahn M25 in London zu besprechen. Ein Journalist der Zeitung The Sun, der sich unter falscher Identität als Klimaaktivist in das Gespräch eingeschaltet hatte, zeichnete die Unterhaltung heimlich auf und übergab sie der Polizei. Das allein reichte aus, um Shaw im Juli 2024 zu vier Jahren Haft zu verurteilen.
Dr. Daniel Hart, ein Allgemeinmediziner aus Bristol, leitete im August 2022 eine Demonstration von „Just Stop Oil“ an einer Autobahntankstelle. Der High Court beschrieb sein Anliegen als „ein völlig uneigennütziges, das durch die Bedrohung des Klimawandels für die Menschheit motiviert war.“ Dennoch wurde Hart zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Ärztekammer (General Medical Council) leitete Ermittlungen gegen ihn ein und suspendierte seine Approbation. „Ich habe früher geglaubt, eine Zukunft vor mir zu haben, in der ich Partner in einer kleineren Hausarztpraxis bin. Ich wollte soziale Verschreibungsprojekte ins Leben rufen“, sagte er dem Magazin The Doctor. „Das glaube ich nicht mehr, denn dafür bräuchte es ein Maß an Verdrängung, zu dem ich nicht mehr fähig bin.“
Der Wunsch, Menschen wie Shaw und Hart zu schützen, war die treibende Kraft hinter dem ersten Europäisches Forum für Verteidiger umweltbezogener Menschenrechte das im Juni in Straßburg stattfand. Die UN definiert einen Umweltschützer als „jede Person aus der Öffentlichkeit, die versucht, ihr Recht auf ein Umfeld zu schützen, das ihrer Gesundheit oder ihrem Wohlbefinden angemessen ist.“
Das Forum brachte etwa 400 Teilnehmer aus fast allen 46 Mitgliedstaaten des Europarats zusammen. Es sollte Aktivisten eine direkte Plattform bieten, um mit Entscheidungsträgern und Menschenrechtsmechanismen in Dialog zu treten, Lücken beim bestehenden Schutz zu identifizieren und Empfehlungen zu deren Stärkung zu erarbeiten.
Michel Forst, der UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützer im Rahmen der Aarhus-Konvention, gehörte zusammen mit dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, dem Europarat und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zu den Leitern der Initiative. Sein Mandat als Sonderberichterstatter besteht darin, Menschen zu schützen, die wegen der Wahrnehmung ihrer Umweltrechte Bestrafung, Verfolgung oder Schikane ausgesetzt sind. Impakter hatte die Gelegenheit, mit Forst über das Forum, die Herausforderungen für Umweltschützer und seine Arbeit zu ihrem Schutz zu sprechen.
Die Aktivisten an erste Stelle setzen
Der erste Tag des Forums widmete sich ausschließlich dem Erfahrungsaustausch unter den Umwelt-Menschenrechtsverteidigern. Die Teilnehmenden benannten die zentralen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, sowie ihre Erwartungen und Lösungsvorschläge. Anschließend stellten sie diese gemeinsam vor, stimmten darüber ab und einigten sich auf die Botschaften und Empfehlungen, die am zweiten Tag an Staaten, politische Parteien und Institutionen herangetragen werden sollten.
Für Forst war es essenziell, die Erfahrungen der Aktivisten an die erste Stelle zu setzen, damit das Forum von denjenigen geprägt wird, die es schützen soll. „Wir haben alle schon an zu vielen Veranstaltungen teilgenommen, bei denen Institutionen über Aktivisten sprechen statt mit ihnen“, sagte er. „Hätten wir mit einer Plenarsitzung von Staaten, Agenturen und politischen Parteien eröffnet, hätten die anwesenden Aktivisten den ersten Tag damit verbracht, höflich anderen zuzuhören, die ihr Leben beschreiben. Wir wollten das genaue Gegenteil.“
Forst erklärt, dass es aus zwei Gründen wichtig war, den ersten Tag als geschützten Raum unter Gleichgesinnten zu gestalten: „Der erste Grund ist Sicherheit: Menschen sprechen anders, wenn kein Ministeriumsbeamter im hinteren Teil des Raumes Notizen macht. Manches von dem, was wir gehört haben – über Überwachung, über Profiling, über die persönlichen Kosten rechtlicher Schikanen –, wäre sonst schlichtweg nicht gesagt worden. Der zweite Grund ist die Festlegung der Agenda. Als die Vertretungen der Institutionen zu uns stießen, waren die Prioritäten auf dem Tisch bereits von den Aktivisten selbst definiert worden. Die Fragen an die Staaten waren ihre eigenen, formuliert in ihren eigenen Worten. Ich war als Co-Berichterstatter an der Seite von Sara Tusevljak dort, und unsere Aufgabe war es, diese Worte treu weiterzutragen und sie nicht in etwas Bequemeres umzudeuten.“
„Es gab auch etwas, das wir nicht vollständig vorhergesehen hatten“, fuhr Forst fort. „Viele Umweltschützer in Europa arbeiten in tiefer Isolation: eine Person, ein Tal, ein umstrittenes Projekt, oft im Konflikt mit den eigenen Nachbarn. Sie für einen ganzen Tag zusammen in einen Raum zu bringen, hat diese Isolation aufgebrochen. Mehrere sagten mir, es sei das erste Mal gewesen, dass sie begriffen hätten, dass das, was ihnen widerfährt, kein persönliches Pech ist, sondern ein Muster. Diese Erkenntnis hat den Ton aller folgenden Gespräche verändert. Eine der Aktivistinnen brachte es in einem Satz auf den Punkt, der mir nicht mehr aus dem Kopf geht: ‚Verfolgung sollte nicht in der Stellenbeschreibung stehen.‘ Sie hat recht, und allein die Tatsache, dass wir ein Forum brauchten, um das laut auszusprechen, zeigt, wie sehr die Dinge aus dem Ruder gelaufen sind. Diese Menschen versuchen nur, den Ort zu schützen, an dem sie leben. Das ist alles.“
Das Recht auf Protest unter Druck
Der Schutz von Umweltschützern stützt sich auf die Aarhus-Konvention. Diese wurde 1998 unter dem Dach der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) verabschiedet und ruht auf drei Säulen der Umweltdemokratie: dem Zugang zu Umweltinformationen, der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren im Umweltbereich und dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Sie gibt Bürgerinnen und Bürgern das Recht, an Entscheidungen mitzuwirken, die ihre Umwelt betreffen, und verpflichtet die Staaten – was entscheidend ist – dazu, diejenigen zu schützen, die von diesem Recht Gebrauch machen.
Artikel 3 Absatz 8 erlegt den Vertragsparteien der Konvention (darunter allen EU-Mitgliedstaaten) die rechtlich bindende Pflicht auf, sicherzustellen, „dass Personen, die ihre Rechte in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Übereinkommens ausüben, wegen ihres Engagements in keiner Weise bestraft, verfolgt oder schikaniert werden.“
Umweltschützer sind zugleich auch Menschenrechtsverteidiger. Indem sie die Umwelt schützen, verteidigen sie das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt – ein Recht, das sowohl vom UN-Menschenrechtsrat als auch von der Generalversammlung anerkannt wird. Neben dem spezifischen Schutz durch Artikel 3 Absatz 8 der Aarhufs-Konvention stehen ihnen dieselben Rechte und Schutzbestimmungen zu wie anderen Menschenrechtsverteidigern, einschließlich derer aus der UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern.
Doch die auf dem Papier garantierten Rechte werden in der Praxis zunehmend bedroht. Eines der zentralen Themen des Forums war der wachsende Einsatz restriktiver Gesetze und Richtlinien gegen Umwelt-Menschenrechtsverteidiger.
Für Forst stellt die Art und Weise, wie Regierungen in ganz Europa in den letzten fünf bis zehn Jahren auf Umweltaktivismus reagieren, eine Veränderung dar, die „nicht nur eine Frage des Ausmaßes ist, sondern von grundlegender Qualität.“
„Vor zehn Jahren“, so Forst, „war das Hauptproblem in dieser Region die Behinderung: Informationen wurden zurückgehalten, Konsultationen fanden zu spät statt, um noch etwas zu bewirken, und Klagebefugnisse sowie immense Kosten hielten die Menschen von den Gerichten fern. Das war frustrierend und manchmal unrechtmäßig, aber im Wesentlichen bürokratisch. Was ich heute dokumentiere, ist anderer Natur. Es handelt sich um eine aktive, gezielte und zunehmend ‚legale‘ Repression durch Gesetzgebung; eine Gesetzgebung, die entwickelt oder genutzt wird, um den zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum einzuschränken. Dazu gehören etwa neue Gesetze mit härteren Strafen für friedlichen Protest oder der Einsatz von Maßnahmen gegen rechtmäßige Umweltbewegungen, die eigentlich für die organisierte Kriminalität gedacht waren. Die Folge sind Präventivhaft, die Auflösung von Vereinen, der Entzug von Finanzmitteln und Überwachung. Wenn ein Staat durch das reguläre Strafrecht das erreichen kann, was ihm früher nur durch Machtmissbrauch gelang, wird das Problem viel schwerer beim Namen zu nennen.“
Regierungen sind jedoch nicht die einzige Quelle des Drucks, wie Forst betont. Private Unternehmen nutzen zunehmend strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (sogenannte SLAPPs oder Knebelklagen), um gezielt gegen Umweltschützer vorzugehen. Die Europäische Kommission definiert SLAPPs als „unbegründete und missbräuchliche Klagen“, die darauf abzielen, diejenigen mundtot zu machen, die sich im öffentlichen Interesse für Themen wie Grundrechte, Umwelt und den Zugang zu Informationen einsetzen.
Laut Forst wird dieser Trend durch mehrere Faktoren angetrieben. „Erstens ist die Umweltbewegung effektiv geworden: Sie blockiert Projekte, sie siegt vor Gericht, sie kostet Geld. Und Effektivität provoziert Eskalation. Energie- und Rohstoffsicherheit wurden zu strategischen Erfordernissen erhoben. Sobald ein Projekt zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt wird, lassen sich seine Gegner leicht als Widersacher des nationalen Interesses umdeuten. Zweitens gibt es eine breitere Stimmung der Deregulierung, in der Umweltauflagen – und die Menschen, die sich auf sie berufen – als Hindernisse für die Wettbewerbsfähigkeit dargestellt werden. Und schließlich gibt es die politische Ökonomie der Stigmatisierung: Aktivisten als Radikale oder Öko-Terroristen zu brandmarken, birgt kaum wählertechnische Risiken.“
Diesen letzten Punkt, so Forst, müsse man besonders hervorheben. „In fast allen Fällen, die ich untersucht habe, stand die rhetorische Stigmatisierung am Anfang. Die anderen Formen der Bedrohung folgten erst danach. Sprache ist kein Nebeneffekt von Repression, sondern ihr Fundament.“
Diese Einschätzung spiegelte sich auch zu Beginn des Forums im Beitrag von Karin Kvarfordt Niia wider. Sie ist Rentierzüchterin aus der Sámi-Gemeinschaft Gabna und Abgeordnete des schwedischen Sametings und sprach über die Ausweitung des Bergbaus auf dem Land der Sámi. Wie Forst erinnert, warnte Niia davor, dass „Aktivisten, die ihre Stimme erheben, als Hindernisse dargestellt werden“ – wozu Forst ergänzt: „auch als Hindernisse für die wirtschaftliche Entwicklung und die grüne Wende. Solche Narrative öffnen der Stigmatisierung in der Öffentlichkeit Tür und Tor und bereiten den Boden für Schikanen. Und Sara Tuševljak, meine Co-Berichterstatterin, erinnerte die Teilnehmenden daran, dass die Folgen nicht nur den Ruf betreffen: Aktivisten wurden tätlich angegriffen, inhaftiert und sahen sich mit Druck auf ihre Familien konfrontiert.“
Das Mandat des Sonderberichterstatters
Das Mandat des Sonderberichterstatters für Umweltschützer im Rahmen der Aarhus-Konvention wurde im Oktober 2021 geschaffen, 20 Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention. Bis dahin hatten die zunehmenden Bedrohungen für Umweltschützer – von Einschüchterung und Überwachung bis hin zu Festnahmen, Gewalt und Tötungen – eine fundamentale Schwachstelle von Artikel 3 Absatz 8 offengelegt: Rechte sind nur so wirksam wie die Mechanismen, die zu ihrer Durchsetzung zur Verfügung stehen. Als Reaktion darauf richtete die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention einen Schnellreaktionsmechanismus ein, der speziell dem Schutz von Umweltschützern dient. Es war der erste internationale Mechanismus, der gezielt darauf ausgelegt ist, Umweltschützer innerhalb eines rechtlich bindenden Rahmens zu schützen.
Im Juni 2022 wählte die Vertragsstaatenkonferenz Michel Forst zu ihrem ersten Sonderberichterstatter für Umweltschützer. Forst war in dieser Rolle kein Unbekannter: Er war zuvor von 2014 bis 2020 bereits als UN-Sonderberichterstatter für die Situation von Menschenrechtsverteidigern tätig, nachdem er zuvor als unabhängiger UN-Experte für die Menschenrechtssituation in Haiti gewirkt hatte.
Das Mandat wurde geschaffen, um Lücken zu schließen, die bestehende rechtliche und institutionelle Mechanismen hinterlassen hatten. Für Forst liegen seine größten Stärken auf der Hand: „Geschwindigkeit und der direkte Zugang für Einzelpersonen.“
„Jeder andere Weg, der Aktivisten in dieser Region offensteht, ist entweder langsam, indirekt oder beides“, erklärt Forst. „Nationale Rechtsmittel müssen erst ausgeschöpft sein, bevor der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen werden kann. Das dauert Jahre, und ein Aktivist, der vor einer bevorstehenden Räumung, einer Strafverfolgung oder einer unmittelbaren Bedrohung steht, hat diese Jahre nicht. Zwischenstaatliche Mechanismen hängen davon ab, dass eine Regierung die Situation einer anderen anprangert, was selten vorkommt. Globale Mandate decken die gesamte Welt ab und können Situationen in Europa und Zentralasien nicht in der gebotenen Tiefe untersuchen.“
Dieses Mandat sei genau dafür konzipiert worden, diese Lücken zu schließen, so Forst. „Der Schnellreaktionsmechanismus meines Mandats funktioniert anders. Jede Einzelperson kann sich direkt an mich wenden. Sie brauchen keinen Anwalt, sie müssen vorher keine anderen Wege ausgeschöpft haben und sie brauchen keine Genehmigung ihrer Regierung. Wenn die Situation es erfordert, kann ich innerhalb von Tagen eingreifen – durch Schreiben an den betreffenden Staat, durch öffentliche Erklärungen oder durch Anträge auf Schutzmaßnahmen. Seit Beginn des Mandats im Jahr 2022 habe ich mehr als 115 Beschwerden aus 23 Ländern erhalten. Diese Zahl ist bereits die Antwort für all jene, die dachten, dies sei kein europäisches Problem.“
Der zweite Vorteil des Mandats liege darin, dass es auf einem rechtlich bindenden Instrument beruht. „Das ist einmalig“, betont Forst. „Das Mandat existiert, weil die Vertragsparteien der Aarhus-Konvention – eines verbindlichen Völkerrechtsvertrags – es geschaffen haben. Und die Vertragsparteien haben den Mandatsträger selbst gewählt. Wenn ich also einer Regierung schreibe, tue ich das mit dem Gewicht eines unabhängigen Experten, den sie selbst gewählt haben. Ich berufe mich dabei auf Verpflichtungen, die sie selbst verfasst haben. Das verändert die Natur des Gesprächs. Es macht es deutlich schwerer, Schweigen zu rechtfertigen.“
Politik des Schweigens und der Weg zu echtem Engagement
Die bloße Existenz des Straßburger Forums, das unter anderem durch den Europarat, die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte ermöglicht wurde, zeigt, dass der Schutz von Umweltschützern ein Thema ist, mit dem sich viele Institutionen ernsthaft befassen.
Trotzdem merkte die Universität der Vereinten Nationen an, dass die Beteiligung eingeladener Staatsvertreter, öffentlicher Amtsträger und internationaler Organisationen „hinter den Erwartungen zurückblieb“. Viele eingeladene Vertretungen blieben der Veranstaltung fern. Etliche Anwesende verlasen lediglich vorbereitete Erklärungen und verließen die Treffen wieder, ohne sich an den Diskussionen zu beteiligen.
Forst räumte ein, dass diese Beobachtung sowohl „zutreffend“ als auch „unangenehm“ sei.
„Die Aktivisten nahmen weite Anreisen auf sich“, führt er aus, „manchmal auf eigene Kosten, und einige von ihnen gingen ein reales Risiko ein, in einem solchen Raum identifiziert zu werden. Manche reisten aus Situationen an, in denen aktiv gegen sie ermittelt wird. Sie kamen trotzdem. Wenn unter solchen Umständen ein für ein Ministerium reservierter Stuhl leer bleibt, ist die Botschaft dahinter nicht neutral: Sie signalisiert, dass dieser Dialog für die eine Seite optional und für die andere existenziell ist. Das spiegelt genau jene Ungleichheit wider, die die Menschen überhaupt erst zu mir führt.“
Besonders eindrücklich waren für Forst die Äußerungen der italienischen Klimaaktivistin Anna Trevisan zu diesem Thema. Er erinnert sich: „Sie beschrieb das anhaltende Ausbleiben jeglicher Reaktion italienischer Institutionen als eines der größten Hindernisse für ihre Arbeit. Zugleich betonte sie, dass das Forum – eben weil es in einer europäischen Institution stattfand – ein Stück ihres Vertrauens wiederhergestellt hat. Beide Hälften dieses Satzes sind wichtig. Schweigen ist selbst eine Politik, und es wird auch so wahrgenommen. Anwesenheit hingegen kostet sehr wenig und verändert die Art und Weise, wie Menschen ihre eigene Rolle und ihren Stellenwert begreifen.“
Forst hat eine klare Vorstellung davon, wie echtes Engagement in der Praxis aussehen sollte. „Konkret bedeutet das: Teilnahme auf einer Ebene mit der Befugnis, Entscheidungen zu treffen, anstatt bloße Beobachter zu entsenden. Zuzuhören, ohne direkt den Reflex zur Widerlegung zu haben. Die Benennung einer nationalen Kontaktstelle für Umweltschützer im zuständigen Ministerium, damit es eine Ansprechperson gibt, wenn sich eine Situation verschlechtert. Die Beantwortung von Schreiben meines Mandats – denn Rückmeldequoten sind ein messbarer Indikator für guten Willen und werden veröffentlicht. Die Anti-SLAPP-Richtlinie umzusetzen und die Empfehlungen des Europarats mit Ambition statt nur nach dem rechtlichen Minimum zu verwirklichen. Die Überprüfung der Polizeipraxis und der Strafverfolgung rund um friedliche Umweltproteste. Und auf ministerieller Ebene der Verzicht darauf, gegenüber Menschen, die von einem Recht Gebrauch machen, die Sprache des Extremismus zu verwenden.“
Wie Forst bekräftigte: „Engagement misst sich nicht nur am Tag der Veranstaltung. Es misst sich am langfristigen Handeln.“
Wie geht es von hier aus weiter?
Auf die Frage, welche der Empfehlungen des Forums er in den nächsten zwei Jahren am liebsten umgesetzt sehen würde, antwortete Forst klar: „Dass jeder Staat eine ehrliche Überprüfung aller straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen vornimmt, die im Kontext friedlichen Umweltprotests angewendet werden – und all das aufhebt oder ändert, was einer Prüfung aus der Perspektive der Menschenrechte nicht standhält.“
Forst erklärt, dass er diese Empfehlung genau deshalb ausspricht, weil sie unbequem ist. „In den letzten fünf Jahren haben die europäischen Länder Schicht für Schicht neue Gesetze angehäuft. Sie haben schwere Straftatbestände für Handlungen herangezogen, die früher als geringfügige Vergehen galten, was teilweise zu Haftstrafen für Verhalten führte, das zuvor mit einer Geldstrafe geahndet wurde. Zusammengenommen hat dies zu einer Situation geführt, in der das Risiko einer Vorstrafe oder sogar einer Haftstrafe zu einem alltäglichen Begleiter von Umweltengagement in Demokratien geworden ist, die sich selbst für vorbildlich halten. Eine solche Überprüfung müsste drei Fragen stellen: War die Maßnahme notwendig – gemessen an Fakten und nicht an befürchteten Unruhen? Wird sie so angewendet, dass zwischen friedlichem Protest und Gewalt unterschieden wird, oder werden beide in einen Topf geworfen? Und wird sie gleichmäßig angewendet oder trifft sie Umwelt- und Klimabewegungen im Vergleich zu anderen Formen des öffentlichen Protests unverhältnismäßig hart?“
In etlichen Ländern fielen die ehrlichen Antworten darauf nach Einschätzung von Forst unangenehm aus. „Eine solche Überprüfung sollte mit Blick auf eine zentrale Frage durchgeführt werden: Steht diese Gesetzgebung im Einklang mit internationalen Menschenrechtsverträgen und -standards?“ Forst verweist auf seine Leitlinien zum Recht auf friedlichen Umweltprotest und zivilen Ungehorsam, die den Staaten praktische Orientierung bei dieser Beurteilung bieten.
Forst fügt hinzu, dass diese Überprüfungen keinesfalls von den Ministerien allein durchgeführt werden sollten: „Sie sollten die Justiz, die Anwaltschaft, nationale Menschenrechtsinstitutionen und die Aktivisten selbst einbeziehen. Und die Ergebnisse sollten veröffentlicht werden. Der Wert liegt in der Durchsicht selbst genauso wie im Ergebnis: Sie zwingt einen Staat dazu, die kumulative Wirkung von Entscheidungen zu betrachten, die er nacheinander getroffen hat.“
Forst ist überzeugt, dass eine solche Überprüfung innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden könnte. Ob dafür allerdings der politische Wille vorhanden ist, steht auf einem anderen Blatt. Ob optimistisch oder nicht – Forst entscheidet sich dafür, anspruchsvoll zu bleiben: „Ich fordere lieber etwas Schwieriges und kassiere ein Nein, als nach etwas Bequemem zu fragen und dafür beglückwünscht zu werden.“
Letzte Änderung: 14.09.2026 | Erstellt am: 14.09.2026
Den Originalartikel von Eve Coiley finden Sie hier beim IMPAKTER Magazine.
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