Die Debatte über die globale Reaktion auf Entwaldung neu denken
Während die Verordnung der Europäischen Union über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) nach der jüngsten Überprüfung und Vereinfachung durch die Europäische Kommission in eine neue Phase der Umsetzung eintritt, verlagern sich die weltweiten Debatten über Entwaldung zunehmend von Fragen der regulatorischen Compliance hin zu einer breiteren internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Waldschutz, Klimafinanzierung und Handel, mit Blick auf die COP31.
Die Verordnung der Europäischen Union über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) hat weltweit eine Diskussion über internationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Entwaldung ausgelöst. Mit der Veröffentlichung der Vereinfachungsüberprüfung der Verordnung durch die Europäische Kommission (EK) am 4. Mai 2026 beginnt nun eine neue Phase. Die Debatte über handelsbezogene Maßnahmen gegen Entwaldung teilt sich zunehmend in zwei unterschiedliche Diskussionsstränge auf: Einer konzentriert sich auf die Einhaltung von Instrumenten wie der EUDR, während der andere einen tiefergehenden Austausch über internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Waldschutz, Klima und Handel in den Mittelpunkt stellt.
Diese Diskussionen finden zu einem entscheidenden Zeitpunkt statt. Die Ergebnisse der 30. UN-Klimakonferenz (COP30) in Belém sowie neue Initiativen zur Ausweitung der Waldfinanzierung deuten darauf hin, dass die weltweiten Bemühungen gegen Entwaldung in eine neue Phase eintreten, eine Phase, die sich nicht mehr nur auf politische Zusagen konzentriert, sondern zunehmend auf deren konkrete Umsetzung. Ob es gelingt, diese unterschiedlichen Ansätze miteinander zu verbinden, wird maßgeblich darüber entscheiden, wie wirksam die globale Reaktion auf die Entwaldung sein wird.
EUDR: Aktuelle Entwicklungen
Die EUDR hat beim Umgang mit Entwaldung entlang globaler Lieferketten ein neues Maß an Ambition eingeführt. Ihre zentralen Anforderungen wie Sorgfaltspflichten (Due Diligence), Rechtmäßigkeit (Einhaltung der einschlägigen Gesetze des Produktionslandes) und Rückverfolgbarkeit, sollen sicherstellen, dass Produkte aus sieben Rohstoffen (Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und Kautschuk), die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen.
Gleichzeitig bleibt die Umsetzung komplex. Unternehmen und Erzeugerländer haben Bedenken hinsichtlich des administrativen Aufwands, der Verfügbarkeit von Daten und der Kosten der Einhaltung geäußert – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleinbäuerliche Produzenten.
Diese Bedenken haben bereits zu Anpassungen geführt. Der ursprünglich vorgesehene Zeitplan wurde zweimal verschoben. Die Verpflichtungen gelten nun ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer sowie ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Die Überarbeitung führte zudem eine neue Kategorie sogenannter nachgelagerter Marktteilnehmer (downstream operators) ein. Einzelhändler und Hersteller, die Produkte nicht erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen, werden nun dieser Kategorie zugeordnet. Sie sind von der Pflicht befreit, vollständige Sorgfaltserklärungen einzureichen, sofern das betreffende Produkt bereits durch eine gültige Erklärung abgedeckt ist. Kleine und Kleinstunternehmen, die als Erstinverkehrbringer in Ländern mit geringem Risiko tätig sind, müssen lediglich eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben. Gedruckte Erzeugnisse wie Bücher und Zeitungen wurden zudem aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herausgenommen.
Von besonderer Bedeutung ist, dass die Überarbeitung die Europäische Kommission verpflichtete, bis zum 30. April 2026 eine formelle Überprüfung der Vereinfachungsmöglichkeiten durchzuführen. Diese Überprüfung spiegelt die zunehmende Erkenntnis wider, dass die Wirksamkeit der EUDR nicht nur von ihrem Ambitionsniveau abhängt, sondern auch davon, wie sie in unterschiedlichen wirtschaftlichen und geografischen Kontexten umgesetzt wird.
Der von der Europäischen Kommission am 4. Mai 2026 veröffentlichte Bericht schlägt keine weiteren Änderungen am eigentlichen Rechtstext vor. Nach Auffassung der Kommission reichen die seit 2023 eingeführten Vereinfachungsmaßnahmen sowie das aktuelle Maßnahmenpaket aus, um die praktische Umsetzung der Verordnung zu unterstützen.
Das Maßnahmenpaket stützt sich auf vier zentrale Elemente:
1. Aktualisierte Leitlinien und FAQ
Die überarbeiteten Leitlinien und häufig gestellten Fragen (FAQs) schaffen Klarheit bei wichtigen Fragen der Umsetzung. Dazu gehören unter anderem die verhältnismäßige Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Produkten, die überwiegend passive Rolle nachgelagerter Marktteilnehmer bei der Erfassung von Referenznummern sowie die vereinfachten Regelungen für Kleinst- und Kleinunternehmen, die Produkte erstmals auf den Markt bringen. Dazu zählt auch die Möglichkeit, einmalige Erklärungen abzugeben.
2. Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Präzisierung des Produktumfangs
Ein Entwurf für einen delegierten Rechtsakt konkretisiert den Anwendungsbereich der Verordnung und befindet sich derzeit bis zum 1. Juni 2026 in der öffentlichen Konsultation. Vorgeschlagen werden gezielte Erweiterungen, etwa für löslichen Kaffee und bestimmte Palmölderivate, sowie Ausnahmen, darunter Leder, Produktmuster und runderneuerte Reifen. Nach Abschluss der Konsultationsphase wird erwartet, dass die Europäische Kommission den Rechtsakt verabschiedet. Dieser tritt einen Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, sofern weder das Europäische Parlament noch der Rat innerhalb der vorgesehenen Prüfungsfrist Einwände erheben.
3. Weiterentwicklung des EU-Informationssystems
Das von Unternehmen und Händlern genutzte EU-Informationssystem soll die jüngsten Änderungen berücksichtigen und ab Juni 2026 vollständig funktionsfähig sein. Es wird neue Funktionen enthalten, darunter vereinfachte Erklärungen, die Registrierung neuer Kategorien von Marktteilnehmern sowie freiwillige Instrumente zur Bündelung von Meldungen. Diese Maßnahmen sollen die praktische Anwendung des Systems erleichtern.
4. Einrichtung zweier neuer Informationsdatenbanken
Vor dem Inkrafttreten der Verpflichtungen wird die Europäische Kommission zwei Datenbanken bereitstellen: eine zu den relevanten gesetzlichen Regelungen in den Erzeugerländern und eine zu Zertifizierungssystemen. Ziel ist es, den Aufwand für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit zu verringern und den Zugang zu relevanten Informationen zu verbessern.
Die Europäische Kommission schätzt, dass die jährlichen Kosten für die Einhaltung der Vorschriften für Unternehmen um rund 75 Prozent sinken werden – von ursprünglich etwa 8,1 Milliarden Euro auf rund 2 Milliarden Euro, wenn sämtliche Vereinfachungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Gleichzeitig erwartet die Kommission jährliche Umweltvorteile in Höhe von etwa 7 Milliarden Euro, die auf vermiedene Entwaldung und die damit verbundenen reduzierten Treibhausgasemissionen zurückgeführt werden.
Der Bericht der Kommission hebt zudem hervor, dass Anfang 2026 bereits mindestens 25 Erzeugerländer mehr als 60 staatlich geführte Initiativen zur Unterstützung der EUDR-Umsetzung eingeführt haben. Dies deutet darauf hin, dass die EUDR nicht nur neue Anforderungen schafft, sondern auch Reformen der Regierungsführung und Verwaltung in den Erzeugerländern anstößt und beschleunigt.
Die nächsten Schritte der Europäischen Kommission umfassen:
• die Fertigstellung der begleitenden Umsetzungsinstrumente, einschließlich des delegierten Rechtsakts zum Produktumfang, der Weiterentwicklung des EU-Informationssystems sowie der beiden neuen Datenbanken zu den Rechtsvorschriften der Erzeugerländer und zu Zertifizierungssystemen;
• die Fortsetzung des Dialogs und der Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Erzeugerländer;
• den Ausbau der Zusammenarbeit mit Erzeugerländern im Rahmen der Team-Europe-Initiative für entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten.
COP30 und die globale Entwicklung
Parallel zur EUDR finden weltweit weitere Entwicklungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Entwaldung statt. Die COP30 in Belém, die als „Umsetzungskonferenz“ (implementation COP) konzipiert war, sollte über allgemeine politische Zusagen hinausgehen und den Schwerpunkt auf die konkrete Umsetzung bereits eingegangener Verpflichtungen legen.
Im Rahmen dieser Konferenz gehörten handelsbezogene Maßnahmen zu den politisch sensibelsten Themen. Vorschriften zur Bekämpfung von Entwaldung lösten bei einigen Staaten Bedenken hinsichtlich möglicher negativer Auswirkungen auf Entwicklungs- und Schwellenländer aus. Die Entscheidung, den Dialog über diese Fragen fortzuführen, verdeutlicht sowohl den weiterhin fehlenden Konsens als auch die wachsende Bedeutung dieser Themen auf internationaler Ebene.
Gleichzeitig bekräftigte die COP30 die Verlagerung des Fokus von politischen Zusagen hin zur Umsetzung. Obwohl sie nicht Teil des offiziellen gemeinsamen Beschlusspakets der COP30 – der sogenannten Mutirão-Entscheidung – war, hat sich die COP30-Präsidentschaft dazu verpflichtet, einen Fahrplan voranzutreiben, der darauf abzielt, Entwaldung und Walddegradierung bis zum Jahr 2030 zu stoppen und umzukehren.
Mit Blick auf die COP31 wird die zentrale Frage sein, ob dieser neue Fokus auf Umsetzung tatsächlich zu konkreten und koordinierten Maßnahmen führen kann. Die zunehmende Erkenntnis, dass Regulierung allein die strukturellen Ursachen der Entwaldung nicht beseitigen kann, hat zudem das Interesse an groß angelegten Finanzierungsmechanismen zur Förderung von Waldschutz und nachhaltiger Produktion verstärkt. Die auf der COP30 vorgestellte Tropical Forest Forever Facility steht exemplarisch für diesen Wandel.
Durch die Mobilisierung von 125 Milliarden US-Dollar aus staatlichen Mitteln, philanthropischen Quellen und privaten Investitionen sowie durch finanzielle Anreize für erfolgreiche Naturschutzmaßnahmen soll die TFFF die wirtschaftlichen Anreize adressieren, die Landnutzungsänderungen und damit häufig auch Entwaldung vorantreiben. Allerdings verfolgt diese Initiative nicht das Ziel, Unternehmen oder Staaten bei der Einhaltung handelsbezogener Entwaldungsvorschriften wie der EUDR zu unterstützen. Stattdessen konzentriert sie sich auf die Schaffung langfristiger wirtschaftlicher Anreize für den Erhalt tropischer Wälder und die Förderung nachhaltiger Landnutzung.
Auf dem Weg zu einem kohärenteren Ansatz
In ihrer Gesamtheit verdeutlichen diese Entwicklungen eine umfassendere Herausforderung, bei der mehrere Aspekte besonders hervorstechen.
Erstens bleibt die Verteilung von Kosten und Nutzen ungleich. Während die EUDR die Verpflichtungen formal den Unternehmen auferlegt, die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der Europäischen Union exportieren, fällt ein erheblicher Teil des praktischen Umsetzungsaufwands auf die Produzenten der von der Verordnung erfassten Rohstoffe. Dies ist insbesondere dort problematisch, wo Dateninfrastrukturen, technische Systeme und institutionelle Kapazitäten nur begrenzt vorhanden sind. Kleinbäuerliche Produzenten sind dabei besonders gefährdet, vom Markt ausgeschlossen zu werden, wenn diese Herausforderungen nicht angemessen berücksichtigt werden.
Zweitens ist die Verbindung zwischen Regulierung und Finanzierung bislang unzureichend entwickelt. Ohne ausreichende finanzielle und technische Unterstützung besteht die Gefahr, dass die Anforderungen zur Einhaltung der Vorschriften eher zu Marktzugangshürden werden als zu einem Weg hin zu nachhaltigeren Produktionsformen.
Drittens sind Umsetzungsprobleme und Unterstützungsbedarfe stark kontextabhängig. Die Ursachen der Entwaldung unterscheiden sich erheblich von Land zu Land. Gleiches gilt für die Qualität der Infrastruktur, die Verfügbarkeit von Daten sowie die Leistungsfähigkeit staatlicher Institutionen. Auch die Produktionsstrukturen variieren deutlich, insbesondere hinsichtlich der Bedeutung kleinbäuerlicher Betriebe. Deshalb können Strategien zur Umsetzung und Unterstützung nicht nach dem Prinzip einer universellen Standardlösung (one-size-fits-all approach) gestaltet werden.
Viertens bleiben die Spannungen zwischen Handels- und Klimapolitik ungelöst. Wie die Diskussionen auf der COP30 gezeigt haben, werden handelsbezogene Maßnahmen zur Bekämpfung von Entwaldung zunehmend Teil internationaler Klimaverhandlungen. Dennoch besteht bislang kein breiter Konsens darüber, welche Rolle solche Instrumente spielen sollten und wie sie konkret ausgestaltet werden müssen.
Wie geht es weiter?
Die EUDR hat die Landschaft der Instrumente, mit denen Maßnahmen gegen Entwaldung gefördert werden sollen, grundlegend verändert. Doch Regulierung allein reicht nicht aus. Die Wirksamkeit der globalen Reaktion wird nicht davon abhängen, ob einzelne Instrumente existieren, sondern davon, ob sie als Teil eines kohärenten Gesamtsystems funktionieren können. Dafür wird es notwendig sein, regulatorischen Anspruch mit praktischer Umsetzungskapazität zu verbinden und politische Rahmenbedingungen mit finanzieller und technischer Unterstützung zu verknüpfen.
Die COP30 hat sowohl die Dringlichkeit des Handelns als auch die Schwierigkeiten verdeutlicht, einen Konsens zu erreichen – insbesondere bei Themen, die an der Schnittstelle von Klima-, Handels- und Entwicklungspolitik liegen. Während sich die internationale Gemeinschaft auf die COP31 vorbereitet, besteht die Herausforderung nicht länger nur darin, die Einhaltung handelsbezogener Vorschriften zu ermöglichen. Entscheidend wird vielmehr sein, eine Abstimmung zwischen regulatorischen Maßnahmen, den Perspektiven der Erzeugerländer und Produzenten sowie den verfügbaren Finanzierungsmechanismen zu erreichen.
Letztlich wird der Erfolg bei der Bekämpfung der Entwaldung und beim Schutz der Wälder davon abhängen, ob sich die wachsende Zahl von Initiativen zu einem Ansatz weiterentwickeln kann, der nicht nur ambitioniert, sondern auch praktikabel, inklusiv und skalierbar ist. Während Regierungen die bevorstehenden Klimaverhandlungen in Bonn und die COP31 vorbereiten, sollten genau diese Prioritäten im Mittelpunkt der Diskussionen über Entwaldung und handelsbezogene Maßnahmen stehen.
Letzte Änderung: 08.06.2026 | Erstellt am: 08.06.2026
Den Originalartikel von Florencia Sarmiento/International Institute for Sustainable Development (IISD) finden Sie hier beim IMPAKTER Magazine.
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