Der Hundertjährige, der vor Gericht steht

Der Hundertjährige, der vor Gericht steht

Ein Kommentar

Wenn Mord nicht verjährt, kann auch die Strafverfolgung und Verurteilung der Mörder und ihrer Helfer nicht ausgesetzt werden, wenn deren hohes Alter ein mitleidiges Erbarmen erheischt. Dem Gesetz unterstehen alle, sonst ist es keines. Jahrzehntelang hat die Justiz NS-Verbrechen nicht verfolgt und angeklagt. Jetzt steht eine greise Täter-Generation vor Gericht. Muss das wirklich sein?

Eine mitleiderregende Szene: Der Angeklagte Josef S. schleppt sich, auf seinen Rollator gestützt, mühsam in den Gerichtssaal. Seinen Kopf will er hinter einer blauen Mappe verstecken. Dann setzt er sich – und schweigt. Der Prozess beginnt mit Verzögerung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in 3518 Fällen zwischen1942 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen vor. Seinen Dienst tat er, damals als Zwanzigjähriger, beim SS-Wachbataillon. Heute ist der Mann einhundert Jahre alt. Sein Verteidiger wiederholt ihm flüstern einige Ausführungen des Staatsanwalts. Geplant sind 22 Verhandlungstage, die sich bis Anfang kommenden Jahres hinziehen werden. Verhandelt kann nur zwei Stunden am Tag. Der gesundheitliche Zustand des Angeklagten ist fragil. Es soll dennoch zügig verhandelt werden.

Der hundertjährige Josef S. ist nicht der einzig betagte Angeklagte, den seine Vergangenheit am Lebensende einholt. Im letzten Sommer stand der 93-jährige ehemaliger Wachmann Bruno Dey in Hamburg vor Gericht und wurde der Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen für schuldig befunden worden, weil er von August 1944 bis April 1945 SS-Wachmann in Stutthof war. Er erhielt wegen seines Alters zur Tatzeit eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Vor wenigen Wochen sollte beim Landgericht Itzehoe gegen Irmgard F. verhandelt werden, 96 Jahre alt und einst Sekretärin des Lagerkommandanten, ebenfalls im KZ Stutthof. Sie ist der Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen angeklagt. Laut Anklage soll sie zwischen Juni 1943 und April 1945 bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet haben. Die alte Frau war vor Prozessbeginn mit einem Taxi aus dem Pflegeheim geflohen, ehe sie von der Polizei in Haft genommen wurde. Demnächst soll verhandelt werden.

Es ist ein weiterer Prozess gegen KZ-Mitarbeiter, in dem es nicht darum geht, dass der Angeklagten vorgeworfen wird, selbst gemordet oder Morde befohlen zu haben, sondern darum, dass sie durch ihre Arbeit im Lager dazu beigetragen hat, dass die Mordmaschine immer weiter laufen konnte. Weitere Verfahren bei den Staatsanwaltschaften in Erfurt, Hamburg, Weiden sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle stehen an. Die Vorwürfe lauten jeweils auf Beihilfe zum Mord in einer Vielzahl von Fällen.

Tatsache ist: die Prozesse sind Beleg einer skandalösen Verspätung. Die Frage drängt sich auf: wie lange soll man die Unterlassungen und Versäumnisse noch nachholen? Jahrzehntelang waren Verfahren nicht eröffnet oder beinahe routinemäßig eingestellt worden. Es sollte nur bestraft werden, wer einer Beteiligung an ganz konkreten Morden überführt wurde. Es fehlte durchweg an gesetzgeberischen Signalen. Es fehlte das »Wollen«, NS-Täter, als diese noch keine Greise waren, vor Gericht zu bringen. Persönliche Schuld verschwand so im Dickicht von Beweisakten, Gutachten und Verteidiger-Strategien.

Erst nach dem Urteil gegen John Demjanjuk, ein Wachmann, der als »ukrainischer Hilfswilligerer« im Vernichtungslager Sobibór tätig war und 2011 in München verurteilt wurde, ist die Justiz nach jahrzehntelanger Untätigkeit wieder aktiv geworden. Wer als kleines Rädchen beim großen Massenmorden der Nazis dabei war, der kann seither auch ohne konkreten Tatverdacht wegen Beihilfe zum Mord angeklagt werden. Mord verjährt nicht.

Ein Hundertjähriger auf der Anklagebank? Können er und die anderen greisen Täter und Täterinnen begreifen, was sie an Schuld auf sich luden, als sie als junge Menschen bereit waren zur Teilnahme an einem Jahrhundertverbrechen? Kann die Justiz ein Verbrechen nach Jahrzehnten diese Verbrechen noch sühnen? Kann ein Gericht jemanden angemessen bestrafen für die Beteiligung an einem kollektiven System der Barbarei – dafür, am „reibungslosen Ablauf der Tötungsaktionen“ reibungslos teilgenommen zu haben? Vor allem aber: Kann den Opfern und ihren Hinterbliebenen überhaupt Gerechtigkeit, späte Wiedergutmachung widerfahren? Sind diese viel zu späten Anklagen und Prozesse tatsächlich nicht mehr einer moralischer Symbolik als juristischer Rechtsstaatlichkeit geschuldet?

Die Nichtverfolgung von NS-Verbrechen ist beschämend. Eine skandalöse, jahrzehntelange Verweigerung von Strafverfolgung, eine konsequente Strafvereitelung im Amt. Dafür gehörte die Justiz auf die Anklagebank. Einige Zahlen: In den drei Westzonen und der Bundesrepublik wurde von 1945 bis 2005 insgesamt gegen 172.294 Personen wegen strafbarer Handlungen während der NS-Zeit ermittelt. Das ist angesichts der monströsen Verbrechen und der Zahl der daran Beteiligten Menschen nur ein winziger Teil. Das hatte seine Gründe: Im Justizapparat saßen anfangs dieselben Leute wie einst in der NS-Zeit. Viele machten sich nur mit Widerwillen an die Arbeit. Auch politisch wurde auf eine Beendigung der Verfahren gedrängt, dafür sorgten schon zahllose Amnestiegesetze.
Zu Anklagen kam es letztlich gerade einmal in 16.740 Fällen – und nur 14.693 Angeklagte mussten sich tatsächlich vor Gericht verantworten. Verurteilt wurden schließlich gerade einmal 6.656 Personen, für 5.184 Angeklagte endete das Verfahren mit Freispruch, oft aus Mangel an Beweisen. Die meisten Verurteilungen – rund 60 Prozent – endeten mit geringen Haftstrafen von bis zu einem Jahr. Ganze neun Prozent aller Haftstrafen waren höher als fünf Jahre. Vor dem Hintergrund eines der größten Verbrechen in der Menschheitsgeschichte eine skandalöse, empörende Bilanz.

Von der Justiz hatten die NS-Täter nichts zu befürchten. Die meisten Deutschen wollten von Kriegsverbrechern, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, von den NS-Verstrickungen, von schuldhaften Täter-Biographien, kurz: vom moralischen und zivilisatorischen Desaster Hitler-Deutschlands, nichts mehr wissen. Aus der Politik gab es keine zwingenden Gesetzesvorgaben. Unter diesem Eindruck zeigte vor allem die Justiz nur wenig Neigung, ehemalige NS-Täter zur Verantwortung zu ziehen, zumal dort bekanntlich eine besonders starke personelle Kontinuität zur NS-Zeit gegeben war. Die Bereitschaft, in NS-Strafsachen zu ermitteln und zu handeln, ging nahezu gegen null.

Wenn nun nach Jahrzehnten juristischer – auch politisch gewollter – Ignoranz, einer letzten noch lebenden Täter-Generation der Prozess gemacht wird, ist das auch eine späte Einlösung des Versprechens, das die Bundesrepublik einst gegeben hatte: Nie wieder!

Kann persönliche Schuld verjähren? Nein, sagt Alfred Grosser, denn das vergangene Geschehen ist keineswegs abwesend in der Gegenwart, nur weil es vergangen ist. Der Respekt vor den Hinterbliebenen verpflichtet uns, die Schuld und die Schuldigen zu benennen, solange es noch möglich ist. Die Verbrechen von damals sind zu gewaltig, um heute zu sagen: Jetzt soll endlich einmal Schluss sein.

Letzte Änderung: 25.10.2021  |  Erstellt am: 25.10.2021

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Kommentare

Katja schreibt
Ja, es ist fragwürdig, ob man 100jährige noch vor Gericht stellen soll für etwas, das sie als Jugendliche getan haben. Ich denke, es ist für den konkreten Fall durchaus absurd. Aber es ist wichtig für nachfolgende Generationen. Bis in die frühen 2000er Jahre konnte man davon ausgehen, daß Verbrechen, die "im Namen des Volkes" begangen wurden, letztendlich nicht vor Gericht kommen. Aber das ist falsch. Ein Mord ist ein Mord, egal, ob er aus eigenem Antrieb, oder "auf Befehl" begangen wurde. Und es muß ein klares Signal geben "Mord verjährt nicht". Vielleicht führt das im einen und anderen Fall in der Zukunft dazu, daß Menschen den Mut finden, nicht "Rädchen im Getriebe" zu werden, sondern mutig zu sagen "diesen Befehl verweigere ich". Im Übrigen weiß ich aus eigener Erfahrung - mein Vater war Soldat im zweiten Weltkrieg - die Albträume verfolgen einen Täter auch noch nach 100 Jahren. Warum also nicht auch Justizia?
Prof. Dr. Hans-Volker Werthmann schreibt
Die deutschen Gerichte verhandeln die Angeklagten unter der Fiktion, dass sie individuelle Entscheidungen getroffen hätten, also so, wie den Hühnerdieb, der das Huhn besser im Laden gekauft hätte. Es handelt sich aber durchweg um Handlungen in einem kollektiven Geschehen. - Wenn der junge Soldat auf dem Wachtturm überhaupt in seinem Denken so unabhängig gewesen wäre, dass er von dem Wachtturm heruntersteigen wollte, dann hätte er die Gewissheit empfinden müssen, dass er die gesamte deutsche Justiz gegen sich gehabt hätte. Diese Justiz hat als Institution im Dritten Reich kollektiv total versagt. Jetzt verurteilt sie aus moralischen Gründen, die rechtlich kaum nachvollziehbar sind, die allerletzten Befehlsempfänger.
Joachim Petrick schreibt
Wenn 100jährig Angeklagter Josef S. auf Rollator gestützt, sich mühsam in Gerichtssaal schleppt, angeklagt wg Beihilfe zum grausam heimtückischen Mord in 3518 Fällen 1942 -1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen als 20jähriger beim SS-Wachbataillon, u. a. wie Irmgard F. 96 einst Sekretärin Lagerkommandanten KZ Stutthof 2021 vor Gericht steht. Sie ist der Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen angeklagt. Laut Anklage soll sie Juni 1943 - April 1945 bei systematischer Tötung Gefangener Hilfe geleistet haben, ist das Chance, Gerichtssaal in Wahrheitskommission zu wandeln, die Angeklagten nach umfänglichen Schuldgeständnis Gelegenheit geben, Opfer posthum, deren Hinterbliebene, Nachgeborene unser Gesellschaft um Vergebung zu bitten und zu erlangen und Verhängnis deutschen Justizwesens zugleich, weil das nicht geschehen wird, nicht geschehen kann, weil politisch gewollt, Justiz schlechthin inhaltlich, mental in Ausbildung, Habitus ohne bisher wirklich justiziabler Begriffe systemischer Staatsverbrechen überfordert falsche Adresse ist, weil hier auch deutsches Justizwesen hüben und drüben 1949-1990 und danach selber unter Anklage steht, ohne das kenntlich machen zu können, noch politisch zu wollen, angesichts Entwicklung, dass Bundestag Anerkennung Internationalen Strafgerichtshof Den Haag (IStG) Januar 2002 nur unter Maßgabe ratifiziert hat, dass Bundeswehrangehörige, THW Angehörige bei Auslandseinsätzen unter Immunität gestellt, zeitnahe Ermittlungen vor Ort im Einsatzgebiet ausschließen, obgleich US Präsident Bill Clinton IStG Gründung 1997 angeschoben hat, lehnen Nato Partner USA, China, Israel, GUS IStG als Instanz ab. Westdeutscher Teil-Vorgeschichte selbstgewählten Verhängnis: Ministerialdirektor Dr. Eduard Dreher (1907-96) im Bundesjustizministerium, Jurist, der für Todestrafen aus nachrangig nichtigem Grund in der NS Zeit verantwortlich war, 1969 verantwortlich für Vorlage Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) war, dass, nachdem 12 Hauptangeklagte im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess 1946 hingerichtet, in Abwesenheit zum Tod durch Strang verurteilt, tot, oder suizidal aus Leben schieden, wie Adolf Hitler, Joseph Goebbels, Heinrich Himmler, Hermann Göring, in denen dem Täter niedrige Beweggründe nicht in eigener Person nachgewiesen werden konnten, alle Taten bereits verjährt waren. Martin Bormann: Tod durch den Strang (in Abwesenheit) Karl Dönitz: 10 Jahre Gefängnishaft Hans Frank: Tod durch den Strang Wilhelm Frick: Tod durch den Strang Hans Fritzsche: nicht schuldig Walther Funk: Lebenslängliche Gefängnishaft Hermann Göring: Tod durch den Strang Rudolf Hess: Lebenslängliche Gefängnishaft Alfred Jodl: Tod durch den Strang Ernst Kaltenbrunner: Tod durch den Strang Wilhelm Keitel: Tod durch den Strang Konstantin Freiherr von Neurath: 15 Jahre Gefängnishaft Franz von Papen: nicht schuldig Erich Raeder: Lebenslängliche Gefängnishaft Joachim von Ribbentrop: Tod durch den Strang Alfred Rosenberg: Tod durch den Strang Fritz Sauckel: Tod durch den Strang Hjalmar Schacht: nicht schuldig Baldur von Schirach: 20 Jahre Gefängnishaft Arthur Seyß-Inquart: Tod durch den Strang Albert Speer: 20 Jahre Gefängnishaft Julius Streicher: Tod durch den Strang NSDAP-Führerkorps, Gestapo, SD und die SS, mit Ausnahme Waffen SS, Reiter-SS, in der ausgerechnet Hohenzollern Kronprinz Wilhelm (1882-1951) und Sohn Prinz Friedrich Wilhelm Mitglied waren, neben Außenamt Staatssekretär, ab 1943 reichsdeutscher Botschafter beim Heiligen Stuhl Ernst von Weizsäcker (1882-1951), wurden vom Internationalen Militärgerichtshof Nürnberg zu verbrecherischen Organisationen erklärt, während Generalstab Deutscher Wehrmacht bis heute, trotz Jan-Philipp Remtsma HIS Wanderausstellung "Verbrechen Deutscher Wehrmacht" als vollziehende Gewalt in deutschbesetzten Gebieten Europas aktiv am Holocaust beteiligt, ab 1995, 1997 ausgesetzt, 2007 erneuert unterwegs, von solcher Einstufung verschont blieb, obgleich die die Rehabilitation abertausender Unschuldiger posthum oder noch lebend möglich gemacht hätte. Jeder, dem also 1969 fast 25 Jahre nach Ende Krieges nicht bewiesen werden konnte, dass er damals aus Rassenhass gehandelt habe, war de facto amnestiert. SPD Justizminister Großer Koalition CDU/CSU/SPD Gustav Heinemann (1899-1976) war es, der dieser Vorlage durch Unterschrift Gesetzeskraft verlieh, um sowohl Union, FDP, SPD im Deutschen Bundestag dafür zu gewinnen, drohende Verjährung 1969 von NS Morden abzuwenden, dafür billigend in Kauf zu nehmen, sog. hundertausende Mordgehilfen*nnen auf adminstrativ kaltem Wege ohne Anklage, ohne Urteil zu amnestieren. Worauf hunderttausende Ermittlungsakten seit 1945 zu Altpapier geworden, geschreddert wurden. Erst nach Jahrtausendwende änderte sich 2012 Haltung der Politik und Justiz, die immer noch, entgegen Europol, Interpol Forderung, zuletzt 218, das zu ändern, durch Ministerien in Bund und Länder politisch weisungsgebunden ist, Richterschaft ausgenommen, Wille, Dreher Gesetz für null und nichtig zu erklären. https://www.freitag.de/autoren/joachim-petrick/auschwitz-prozess-1963-2013 https://www.freitag.de/autoren/joachim-petrick/richard-von-weizsacker-ein-201ezeitzeuge201c-im-braunen-nebel
Katja schreibt
Kommentar zum Kommentar von Herrn Prof. Dr. Hans-Volker Werthmann Herr Prof. Dr. Werthmann, Sie schreiben " Wenn der junge Soldat auf dem Wachtturm überhaupt in seinem Denken so unabhängig gewesen wäre, dass er von dem Wachtturm heruntersteigen wollte, dann hätte er die Gewissheit empfinden müssen, dass er die gesamte deutsche Justiz gegen sich gehabt hätte." Das ist genau der Punkt; die Justiz damals hätte er gegen sich gehabt. Aber das Signal sollte sein: "Wir haben dazugelernt. Heute hast Du die Justiz gegen Dich, wenn Du menschenverachtende Befehle befolgst." Es geht also in meinen Augen genau nicht darum, "die allerletzten Befehlsempfänger" zu verurteilen. Das zeigt sich letztendlich an den milden Urteilen (2 Jahre für die Beteiligung an 1000fachem Mord) Die Prozesse zielen nicht in die Vergangenheit, sondern in die Zukunft. Denn ein Verbrechen, das im Rahmen eines Unrechtsstaates im Namen eben dieses Staates verübt wurde, ist eben kein Hühnerdiebstahl und kann auch nicht wie ein solcher nachträglich abgeurteilt werden. Vielmehr sollen die Prozesse den heutigen Befehlsempfängern Mut machen, Befehle in Frage zu stellen. Damit ein System wie der NS-Staat nie wieder entstehen kann.

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