Extreme Überwachung

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Rolf Gössner: „Datenkraken im öffentlichen Dienst“
Rolf Gössner | © Dirk Franke

„Staatsfeind, der ich bin ...“ – Der Jurist und Bürgerrechter Rolf Gössner wurde fast 40 Jahre lang zu Unrecht vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und als vermeintlicher Staats- und Verfassungsfeind stigmatisiert. Jetzt hat er ein Buch geschrieben. Unbedingt lesenswert – meint Helmut Ortner.

Der Mann galt als Staatsfeind.

Vier Jahrzehnte ist er mit großem Aufwand geheimdienstlich beobachtet und ausgeforscht worden. Rolf Gössner, Anwalt, Publizist, Bürgerrechtler und – man darf es so sagen – ein kritischer, radikal-demokratischer Kopf, von Staats wegen gerne als linker, die Innere Sicherheit gefährdender Quälgeist ausgeguckt und verfolgt.

Eine „Zielperson” für den Verfassungsschutz. Schon als Jurastudent, später als Gerichtsreferendar, Buchautor und Rechtsanwalt, als parlamentarischer Berater, später auch als Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und seit 2007 als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen. Es dürfte die längste Dauerbeobachtung eines unabhängigen, parteilosen Bürgers durch den Inlandsgeheimdienst sein, die bislang bekannt ist.

Die staatlichen Beobachter sammeln und dokumentieren alles: berufliche und ehrenamtliche Kontakte zu angeblich „linksextremistischen” und „linksextremistisch beeinflussten” Gruppen und Veranstaltern, bei denen Gössner referiert und diskutiert. Er soll sie dadurch – so wörtlich – als „prominenter Jurist” aufgewertet und gesellschaftsfähig gemacht haben. Aus vollkommen legalen und legitimen Berufskontakten konstruiert der Verfassungsschutz gewissermaßen eine “Kontaktschuld”. Das will der Bürger Gössner nicht akzeptieren. Er wehrt sich, er klagt. Gegen die ihm zugewiesene Rolle als Staatsfeind – gegen den Verfassungsschutz, dessen Aufgabe es ist, die Verfassung und die Verfassungsrechte zu schützen. Auch die des kritischen Bürgers Gössner.

Es wird ein langer juristischer Kampf. Nach einem bald 15jährigen Klageverfahren endlich das Urteil: Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Dauerüberwachung rechtskräftig für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig – und hat ihn damit endgültig rehabilitiert. Höchstrichterlich festgehalten ist: Fast 40 Jahre lang wurde der Bürger Rolf Gössner zu Unrecht vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet und als vermeintlicher Staats- und Verfassungsfeind stigmatisiert. Alles ordentlich dokumentiert und aufgelistet in einer über 2000-seitenstarken Personen-Akte, die auch nach dem Urteilsspruch weiterhin überwiegend geheim gehalten wird.

Auf eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur „Jahrzehntelange rechtswidrige Beobachtung eines kritischen Journalisten und Anwalts durch das Bundesamt für Verfassungsschutz”, antwortete die Bundesregierung, die Regierung sei sich “der aus der Beobachtung resultierenden Konsequenzen für die Betroffenen bewusst. Sie sind Teil der Rechtmäßigkeits-Prüfung und als solche im Rahmen der Feststellung der Verhältnismäßigkeit bei jeder Beobachtungsmaßnahme zu berücksichtigen” … Im Klartext: „die Verhältnismäßigkeits- und Rechtmässigkeitsprüfung im Überwachungsfall Gössner ist offensichtlich über Jahrzehnte entweder nicht erfolgt oder aber nur oberflächlich, einseitig-interessegeleitet und ideologisch motiviert durchgeführt worden”, so Jelpke. So sieht es auch das Bundesverwaltungsgericht. Es wertete die illegale Beobachtung angesichts ihrer Dauer als „in handgreiflicher Weise unangemessen“. Die Bundesregierung freilich, die in allen Instanzen verloren hat, ist bis heute nicht bereit, sich bei ihrem Bürger Gössner zu entschuldigen oder gar eine finanzielle Wiedergutmachung zu leisten.

Nun hat Gössner ein Buch geschrieben. Nicht sein erstes, aber ein besonders erhellendes – und aktuelles Buch. Es ist mehr als eine persönliche Bestandsaufnahme einer grotesken Langzeit-Überwachung. Es ist eine Parabel über einen Überwachungswahn, der unter dem Etikett „Innere Sicherheit” unsere Demokratie gefährdet. Ein Kompendium über Demokratie-Gefährdung und Demokratie-Verteidigung. Der Autor beschreibt die vielfältigen staatlichen Überwachungs- und Aufrüstungsmaßnahmen auf dem Weg einer fatalen Entwicklung im Namen der Sicherheit. In seinen “BigBrother-Laudationes” geht um präventiv-polizeiliche Überwachung der Telekommunikation, um die digitale Aufrüstung im globalen Cyberkrieg, um Datenkraken im Öffentlichen Dienst und – er fragt mit aktuellem Bezug – auch nach Folgen und Gefahren von Demokratie- und Grundrechtsbeschränkungen im Zuge der Corona-Krise.

So bleibt zu hoffen, dass den Autor das höchstrichterliche Urteil trotz staats- und gesellschaftskritischen Inhalt seines neuen Buches vor weiteren geheimdienstlichen Nachstellungen schützt. Und falls Verfassungs-Beamte nicht von ihrer “Zielperson” lassen können, sei ihnen erkenntnisreiche Lektüre gewünscht, nicht zuletzt die lesenswerten Gastbeiträge von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhard Baum und Heribert Prantl eignen sich als Pflichtlektüre.

Letzte Änderung: 12.09.2021  |  Erstellt am: 10.09.2021

https://rolf-goessner.de/

Gössner | © Dirk Franke

Rolf Gössner Datenkraken im Öffentlichen Dienst

Papyrossa Verlags GmbH
Einband: Flexibler Einband
Sprache: Deutsch
ISBN-13: 9783894387532
Umfang: 366 Seiten
Gewicht: 404 g
Maße: 195 × 128 mm
Stärke: 35 mm

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Kommentare

Thomas Rothschild schreibt
Ein höchst unbefriedigendes Happy End. Wenn sich jemand in eine Wohnung einschleicht und ein Päckchen Zigaretten von der Vorzimmerkommode stiehlt, wenn er dabei erwischt wird, darf man wohl davon ausgehen, dass er zumindest die Zigaretten zurückgeben muss. Wenn eine staatliche Institution das Leben eines Menschen zerstört, ihm zumindest Schaden zugefügt hat, wird niemand zur Verantwortung gezogen und niemand muss den Schaden begleichen. Das ist für ein halbwegs ausgebildetes Gerechtigkeitsgefühl schwer auszuhalten. Solange das geduldet wird, darf man sich über Politikverdrossenheit nicht wundern.

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