Von stachellosen Bienen zu Meeresschildkröten: Spezien rund um die Welt erhalten Rechte
Immer mehr Tier‑ und Pflanzenarten werden nicht länger als bloßes „Eigentum“ betrachtet, sondern erhalten rechtliche Anerkennung als Rechtssubjekte, die ein Recht auf Existenz, Gedeihen und rechtliche Vertretung haben. Von stachellosen Bienen in Peru über Meeresschildkröten in Panama bis hin zu wildem Reis und Lachsen in indigenen Gebieten der USA – dieser Wandel markiert einen tiefgreifenden Fortschritt im Umwelt‑ und Naturschutzrecht.
Seit Jahrhunderten wurden Tiere gesetzlich als „Dinge“ oder Eigentum behandelt. Heute verändert sich dieser rechtliche Status: Bestimmte Tier‑ und Pflanzenarten werden zunehmend als Rechtssubjekte anerkannt. Ziel ist es, ihnen rechtlichen Schutz zu gewähren – im Bewusstsein, dass wir mit ihnen zusammenleben und sie das gleiche Recht wie Menschen darauf haben, zu existieren, zu gedeihen und vor Gericht vertreten zu werden.
In diesem Monat haben stachellose Honigbienen in Peru als erste Insekten der Welt juristische Rechte erhalten. Doch sie sind nicht die einzigen: Auch Meeresschildkröten in Panama, Manoomin (wilder Reis) im White Earth Nation‑Territorium in den USA sowie Lachse im Sauk‑Suiattle Tribal Territory im US‑Bundesstaat Washington wurden in den letzten Jahren mit rechtlichen Rechten ausgestattet.
Stachellose Bienen in Peru
In der Provinz Satipo und der Stadt Nauta wurden Ende 2025 lokale Verordnungen verabschiedet, die den heimischen stachellosen Bienen rechtliche Rechte zusprechen. Dazu gehört ihr Recht, in einer Umwelt ohne Verschmutzung, klimatische Schäden und schädliche menschliche Eingriffe zu existieren und zu gedeihen.
Stachellose Bienen sind für das Ökosystem von zentraler Bedeutung und bestäuben mehr als 80 % der Pflanzen in der Region, doch sind sie durch Abholzung, Pestizide und Klimawandel stark gefährdet. Mit dieser juristischen Anerkennung können nun Menschen im Namen der Bienen klagen, um Aktivitäten zu stoppen, die ihren Lebensraum zerstören. Indigene Gruppen wie die Asháninka und Kukama‑Kukamiria unterstützten diesen Schritt, da sie seit Jahrhunderten für die Bienen sorgen.
Der nächste Schritt wäre, diese lokalen Regelungen landesweit einzuführen – eine entsprechende Petition hat bereits über 389.000 Unterschriften erhalten.
Meeresschildkröten in Panama
Im Jahr 2023 verabschiedete Panama das Law 371, wodurch es zu einem der ersten Länder wurde, das ein artenspezifisches Rechts‑der‑Natur‑Gesetz einführte, durch das Meeresschildkröten zum „Rechtssubjekt“ erhoben wurden.
Obwohl Meeresschildkröten bereits durch diverse Schutzabkommen geschützt waren, verleiht dieses Gesetz ihnen ein gestärktes Recht, in einer gesunden Umwelt zu leben und sich frei zu bewegen – frei von menschbedingten Bedrohungen wie Plastikverschmutzung, unregulierter touristischer Nutzung, illegalem Handel, Klimawandel und unbeabsichtigtem Beifang in Fischernetzen.
Manoomin (wilder Reis) in den USA
Ein bedeutender juristischer Fortschritt in Nordamerika fand 2018 statt, als das White Earth Band of Ojibwe dem wilden Reis Manoomin inhärente Rechte zusprach. Demnach hat Manoomin das Recht zu existieren, zu gedeihen, sich zu regenerieren und sich frei von menschlichen Bedrohungen zu entwickeln – inklusive des Rechts auf sauberes Wasser und gesundes Klima.
Tsuladxw (Lachs) in den USA
Aufbauend auf dem Manoomin‑Modell reichte der Sauk‑Suiattle‑Stamm 2022 eine Klage ein, in der er im Namen des Tsuladxw (Lachs) argumentierte, dass Lachs ein Recht hat zu existieren, zu gedeihen und Zugang zu seinen angestammten Gewässern zu behalten. Kernpunkt war der Bau von Dämmen entlang des Skagit River, der den Lachsen Migration und Nährstoffaufnahme erschwerte. 2023 erzielte der Stamm eine Einigung, die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fischdurchgängigkeit vorsieht.
Ein grundlegender Wandel im Umweltrecht
Die Anerkennung von Rechten für so unterschiedliche Arten wie stachellose Bienen, Meeresschildkröten, wildem Reis und Lachsen markiert eine fundamentale Verschiebung: Weg von der Betrachtung der Natur als bloße Ressource, hin zur Anerkennung ihrer Rechte zu existieren und zu gedeihen – frei von schädlichen menschlichen Eingriffen.
Letzte Änderung: 19.01.2026 | Erstellt am: 19.01.2026
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