Redaktion / Faust Kultur

Die Faust-Redaktion

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Das Online-Autorenportal Faust-Kultur wurde im Oktober 2010 in Frankfurt am Main gegründet. Das gemeinnützige Projekt ist in der Trägerschaft der Faust Kultur Stiftung. In Übereinstimmung mit der Stiftungssatzung wurde ein Kuratorium berufen. Ziel ist es, mit einer generationsübergreifenden Redaktion sicherzustellen, dass sich das Autorenportal weiterhin positiv entfalten kann.

Welche Themen behandelt und welche Beiträge aufgenommen werden, entscheidet die unabhängige Redaktion. Das Autorenportal und die Faust-Kultur Stiftung sind eine gemeinnützige, non-profit Struktur.

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Herausgeberschaft

Dr. Michele Sciurba (V.i.S.d.P.)

Redaktion

Dr. Michele Sciurba (CvD)

Sarah C. Schuster (Redaktion)

Bernd Kammerer (Bildredaktion)

Annika Westphal (Lyrik)

Iris Schultheis (Literatur)

Paola Morpheus (Comicblog)

Liam Grunsky (Chief of Staff)

Ständige Mitarbeit

Ankalina Dahlem (Autorin)

Prof. Andrea Grosso Ciponte (Graphic Novel / Comic)

In eigener Sache: Nutzungsrechte / Autorenprofil / Autorentext

Dem in jüngster Vergangenheit an die Faust Kultur Stiftung und das Autorenportal von einigen Autoren herangetragenen Wunsch auf Löschung ihrer Beiträge vom Autorenportal kann nicht entsprochen werden. Die Löschung von Autorentexten von dem Autorenportal gefährdet die Ziele der Stiftung und des Autorenportals, deren Verwirklichung eine dauerhafte Publikation der ausgewählten Autorentexte voraussetzen. Ein Löschungsanspruch sieht das Gesetz auch nicht vor. Der Publikation von Autorentexten in dem Autorenportal Faust Kultur liegt in jedem Einzelfall die einvernehmliche Vorstellung zugrunde, dass der Autor dem Faust Kultur Portal ein unentgeltliches sowie unbefristetes sog. „einfaches Nutzungsrecht“ einräumt, das in § 31 Abs. 2 Urhebergesetz ausdrücklich geregelt ist. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt das Autorenportal sowie die Faust Kultur Stiftung, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. Dem Autor ist es damit unbenommen, seine Texte an anderer Stelle zu publizieren oder anders zu nutzen. Ein befristetes Widerrufsrecht, wie es in § 31 a Absatz 1 Satz 3 und 4 Urhebergesetz bei der Einräumung der unentgeltlichen Nutzung für Jedermann geregelt ist, sieht der Gesetzgeber bei der Einräumung des einfachen Nutzungsrecht für einen bestimmten Berechtigten generell nicht vor. Davon unberührt bleiben die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte unserer Autoren. Sollte dies gewünscht sein, werden Autorenprofile selbstverständlich gelöscht.